Arbeitsrecht
Seit Jahrzehnten berät KROHN Rechtsanwälte nationale und internationale Unternehmen auf dem Gebiet des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Drei spezialisierte Anwälte begleiten unsere Mandanten im Rahmen von Umstrukturierungen ihrer Betriebe, bei Transaktionsprozessen, der Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen/Tarifverträgen, der Einführung/Änderung von Arbeitsbedingungen, der Gestaltung von Arbeitsverträgen sowie Dienstverträgen mit Geschäftsführern und Vorständen, bei Auseinandersetzungen mit Betriebsräten, der Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen sowie im Bereich Compliance. Des Weiteren beraten wir Führungskräfte bei der Begründung und Beendigung ihrer Vertragsverhältnisse. Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandanten in allen Instanzen vor Gericht.
Bei unserer Tätigkeit berücksichtigen wir etwaige Branchenbesonderheiten und richten uns nach den wirtschaftlichen Zielen unserer Mandanten.