Bau- und Architektenrecht
Wir beraten seit der Gründung unserer Sozietät Investoren, Auftraggeber, Bauunternehmen, Architekten und Ingenieure auf den Gebieten des privaten und öffentlichen Baurechts und des Architektenrechts.
Unsere Tätigkeit umfasst den gesamten Lebenszyklus einer Immobilie von der Planung und Errichtung bis zur Gewährleistung und Bewirtschaftung.
Wir begleiten Sie bei der Konzeption und Verhandlung von Bau- und Planungsverträgen auf Grundlage der VOB/B bzw. HOAI, beraten in allen Phasen der Projektrealisierung und setzen Ihre Ansprüche im Rahmen des Gewährleistungs- und Nachtragsmanagements durch oder wehren unbegründete Forderungen ab.
Ein Schwerpunkt dieser durch rechtliche Konflikte geprägten und wirtschaftlich bedeutenden Rechtsgebiete ist die Vertretung in Bauprozessen und selbständigen Beweisverfahren.
Im öffentlichen Baurecht beraten und vertreten wir im Bauordnungs- und Bauplanungsrecht sowohl Bauherren als auch von Bauvorhaben betroffene Nachbarn gegenüber Behörden und in verwaltungsgerichtlichen Verfahren.