Gesellschaftsrecht / M&A
Im Gesellschaftsrecht berät unsere Sozietät bei der Gründung von Kapital- und Personengesellschaften einschließlich der Gestaltung von Gesellschafts- und Geschäftsführerdienstverträgen. Unsere Tätigkeit umfasst des Weiteren die Gründung von Joint Ventures und Kooperationen im In- und Ausland sowie die Beratung bei konzernrechtlichen Fragen und Unternehmensverträgen.
Wir vertreten unsere Mandanten in Streitigkeiten zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern bzw. der Geschäftsführung sowie innerhalb des Gesellschafterkreises, insbesondere beim Ausscheiden von Gesellschaftern und Geschäftsführern, und übernehmen die Prozessführung vor Zivil- und Schiedsgerichten im Inland sowie die Prozessunterstützung und -betreuung im Ausland.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Begleitung von Unternehmenskäufen (M&A), die Konzeption und Umsetzung von Unternehmernachfolgen sowie der Erwerb von Unternehmen aus der Insolvenz.