Gewerbliches Mietrecht
Wir beraten Vermieter und Mieter bei der Gestaltung und Verhandlung von Gewerberaummietverträgen und Nachträgen. Unsere Tätigkeit unfasst des Weiteren die gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung von Mietforderungen, Räumungsansprüchen und Betriebskostenabrechnungen sowie die Abwehr beziehungsweise Durchsetzung von Mängelansprüchen.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt hierbei auf Einkaufs- und Fachmarktzentren und den in diesem Zusammenhang regelmäßig auftretenden Fragestellungen insbesondere im Rahmen der Durchsetzung von Betriebspflichten und Sortimentsbindungen, der Errichtung und Gestaltung von Werbegemeinschaften sowie der Überprüfung mietvertraglicher Klauseln hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.