Jan Malte Wachsmuth
Partner
Tel. +49 40 35610-0 | wachsmuth[at]krohnlegal.de |
Jan Malte Wachsmuth berät und vertritt seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit im Jahre 2011 national und international agierende Unternehmen insbesondere zu allen Fragen des Marken- und Kennzeichenrechts, daneben aber auch in angrenzenden Rechtsgebieten wie dem Wettbewerbsrecht, dem Designrecht, dem Urheberrecht sowie im IT-Recht unter Einbeziehung datenschutzrechtlicher Themen.
Jan Malte Wachsmuth ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.
Vor seinem Wechsel zu KROHN Rechtsanwälte im August 2019 arbeitete Jan Malte Wachsmuth acht Jahre bei einer weltweit führenden Wirtschaftskanzlei in Hamburg und in Alicante (Spanien), wo er im Rahmen eines Secondments seine Kenntnisse im Unionsmarken- und Gemeinschaftsgeschmacksmusterrecht vertiefte. Aus zahlreichen Gerichts- und Amtsverfahren in Deutschland und vor den europäischen Instanzen verfügt Jan Malte Wachsmuth über besondere prozessrechtliche Erfahrung.
In dem vom US-Verlag Best Lawyers in Deutschland exklusiv für das Handelsblatt ermittelten Ranking der renommiertesten Rechtsberater wurde Jan Malte Wachsmuth im Bereich "Gewerblicher Rechtsschutz" als einer von "Deutschlands besten Anwälten 2023" ausgezeichnet.
Ausbildung
- Universitäten Freiburg und Aarhus (Dänemark)
- Referendariat beim OLG Hamburg
Veröffentlichungen
- Zur Ähnlichkeit zwischen Arbeits-/ESD-Schutzbekleidung und sonstigen Bekleidungswaren, Anmerkung zu EuGH "HB" / "HB Harley Benton", in: GRUR-Prax 2021, 480
- Beschreibende Verwendung eines unterscheidungskräftigen Zeichens für ein Universitätsgebäude, Anmerkung zu OlG Frankfurt a. M. "Medicum", in: GRUR-Prax 2021, 255
- Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 15.04.2021, Az. C 53/20 – "Spreewälder Gurken", in: ZLR 2021, 561‑565
- Zur Abgrenzung zwischen Bildmarken und Wort-/Bildmarken, Anmerkung zu EuG "Blink", in: GRUR-Prax 2021, 220
- Die Rechtsprechung der Instanzgerichte zum Recht des unlauteren Wettbewerbs XXI, zusammen mit Prof. Dr. Wolfgang Berlit, in: GRUR-RR 2021, 49 ff.
- Zum Schutzumfang von schwach kennzeichnungskräftigen Bestandteilen von Marken, Anmerkung zu EuG "Posthorn", in: GRUR-Prax 2021, 16
- Neues zum Schutz von geographischen Bezeichnungen und Angaben gegen widerrechtliche Anspielungen, in: ZLR 2020, 458‑469
- Verletzung deutscher Marke durch Bewerbung eines ausländischen Hotels auf Vermittlungsportal mit Ausrichtung auf deutschen Markt, Anmerkung zu BGH "Club Hotel Robinson", in: GRUR-Prax 2020, 306
- Konkretisierung der Eintragungshindernisse bei Warenformmarken, Anmerkung zu EuGH "Gömböc", in: GRUR-Prax 2020, 279
- Zum Verständnis englischsprachiger Begriffe in der EU und den Auswirkungen auf die markenrechtliche Verwechslungsgefahr, Anmerkung zu EuG "MultiSense" / "TasteSense", in: GRUR-Prax 2020, 257
- Zur rechtserhaltenden Benutzung einer Marke durch inländische Bewerbung einer im Ausland durchgeführten Veranstaltung, Anmerkung zu BPatG "Alpenglühen" / "Alpenglühn", in: GRUR-Prax 2020, 152
- Zur Berücksichtigung unterschiedlicher Ausspracheregeln beim klanglichen Vergleich von identischen Wortbestandteilen, Anmerkung zu BPatG "Frucht-Tiger" / "Tiger Food", in: GRUR-Prax 2020, 82
- Anmerkung zu OLG Stuttgart, Urteil vom 25.07.2019, Az. 2 U 73/18 – "Hohenloher Landschwein" / "Hohenloher Weiderind", in: ZLR 2019, 857‑865
- Keine rechtserhaltende Benutzung einer zweiteiligen Marke durch Verwendung eines ebenfalls als Marke geschützten einteiligen Zeichens, Anmerkung zu BPatG "Rias", in: GRUR-Prax 2019, 461
- Grundsätze des BGH zur Beurteilung der kennzeichenmäßigen Benutzung bei Verwendung von Modellbezeichnungen in der Bekleidungsbranche, in: GRUR-Prax 2019, 203‑204
- TextilkennzeichnungsVO: Aktuelle Entscheidungen und Auswirkungen für die Praxis, in: GRUR-Prax 2019, 200‑202
- Alter, was geht? Zulässigkeit und Grenzen von Traditionswerbung aus wettbewerbs- und markenrechtlicher Sicht, in: WRP 2016, 678‑684