Jan Malte Wachsmuth

Jan Malte Wachsmuth
Partner

Tel. +49 40 35610-0 | wachsmuth[at]krohnlegal.de |

Jan Malte Wachsmuth berät und vertritt seit Beginn seiner anwalt­lichen Tätig­keit im Jahre 2011 natio­nal und inter­national agie­rende Unter­nehmen insbe­son­dere zu allen Fragen des Marken- und Kenn­zeichen­rechts, daneben aber auch in angren­zenden Rechts­gebieten wie dem Wett­bewerbs­recht, dem Design­recht, dem Urheber­recht sowie im IT-Recht unter Einbe­ziehung daten­schutz­recht­licher Themen.

Jan Malte Wachsmuth ist Fach­anwalt für gewerb­lichen Rechts­schutz.

Vor seinem Wechsel zu KROHN Rechtsanwälte im August 2019 arbei­tete Jan Malte Wachsmuth acht Jahre bei einer weltweit führenden Wirt­schafts­kanzlei in Hamburg und in Alicante (Spanien), wo er im Rahmen eines Second­ments seine Kennt­nisse im Unions­marken- und Gemein­schafts­geschmacks­muster­recht vertiefte. Aus zahl­reichen Gerichts- und Amts­ver­fahren in Deutsch­land und vor den euro­päi­schen Instanzen verfügt Jan Malte Wachsmuth über beson­dere prozess­recht­liche Erfahrung.

Deutschlands beste Anwälte 2023 Jan Malte Wachsmuth (Handelsblatt / Best Lawyers)

In dem vom US-Verlag Best Lawyers in Deutsch­land exklusiv für das Handels­blatt ermit­telten Ranking der renom­mier­testen Rechts­berater wurde Jan Malte Wachsmuth im Bereich "Gewerb­licher Rechts­schutz" als einer von "Deutsch­lands besten Anwälten 2023" ausge­zeichnet.

Ausbildung

  • Universitäten Freiburg und Aarhus (Dänemark)
  • Referendariat beim OLG Hamburg

Veröffentlichungen

  • Zur Ähnlichkeit zwischen Arbeits-/ESD-Schutzbekleidung und sonstigen Bekleidungswaren, Anmerkung zu EuGH "HB" / "HB Harley Benton", in: GRUR-Prax 2021, 480
  • Beschreibende Verwendung eines unterscheidungskräftigen Zeichens für ein Universitätsgebäude, Anmerkung zu OlG Frankfurt a. M. "Medicum", in: GRUR-Prax 2021, 255
  • Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 15.04.2021, Az. C 53/20 – "Spreewälder Gurken", in: ZLR 2021, 561‑565
  • Zur Abgrenzung zwischen Bildmarken und Wort-/​Bildmarken, Anmerkung zu EuG "Blink", in: GRUR-Prax 2021, 220
  • Die Rechtsprechung der Instanzgerichte zum Recht des unlauteren Wettbewerbs XXI, zusammen mit Prof. Dr. Wolfgang Berlit, in: GRUR-RR 2021, 49 ff.
  • Zum Schutzumfang von schwach kennzeichnungskräftigen Bestandteilen von Marken, Anmerkung zu EuG "Posthorn", in: GRUR-Prax 2021, 16
  • Neues zum Schutz von geographischen Bezeichnungen und Angaben gegen widerrechtliche Anspielungen, in: ZLR 2020, 458‑469
  • Verletzung deutscher Marke durch Bewerbung eines ausländischen Hotels auf Vermittlungsportal mit Ausrichtung auf deutschen Markt, Anmerkung zu BGH "Club Hotel Robinson", in: GRUR-Prax 2020, 306
  • Konkretisierung der Eintragungshindernisse bei Warenformmarken, Anmerkung zu EuGH "Gömböc", in: GRUR-Prax 2020, 279
  • Zum Verständnis englischsprachiger Begriffe in der EU und den Auswirkungen auf die markenrechtliche Verwechslungsgefahr, Anmerkung zu EuG "MultiSense" / "TasteSense", in: GRUR-Prax 2020, 257
  • Zur rechtserhaltenden Benutzung einer Marke durch inländische Bewerbung einer im Ausland durchgeführten Veranstaltung, Anmerkung zu BPatG "Alpenglühen" / "Alpenglühn", in: GRUR-Prax 2020, 152
  • Zur Berücksichtigung unterschiedlicher Ausspracheregeln beim klanglichen Vergleich von identischen Wortbestandteilen, Anmerkung zu BPatG "Frucht-Tiger" / "Tiger Food", in: GRUR-Prax 2020, 82
  • Anmerkung zu OLG Stuttgart, Urteil vom 25.07.2019, Az. 2 U 73/18 – "Hohenloher Landschwein" / "Hohenloher Weiderind", in: ZLR 2019, 857‑865
  • Keine rechtserhaltende Benutzung einer zweiteiligen Marke durch Verwendung eines ebenfalls als Marke geschützten einteiligen Zeichens, Anmerkung zu BPatG "Rias", in: GRUR-Prax 2019, 461
  • Grundsätze des BGH zur Beurteilung der kennzeichenmäßigen Benutzung bei Verwendung von Modellbezeichnungen in der Bekleidungsbranche, in: GRUR-Prax 2019, 203‑204
  • TextilkennzeichnungsVO: Aktuelle Entscheidungen und Auswirkungen für die Praxis, in: GRUR-Prax 2019, 200‑202
  • Alter, was geht? Zulässigkeit und Grenzen von Traditionswerbung aus wettbewerbs- und markenrechtlicher Sicht, in: WRP 2016, 678‑684

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