Dr. Sebastian Funck

Dr. Sebastian Funck

Tel. +49 40 35610-0 | funck[at]krohnlegal.de |

Sebastian Funck berät national und inter­national agie­rende Unter­nehmen von Start-up bis Groß­konzern auf Englisch und Deutsch in allen Berei­chen des Handels­rechts, des inter­natio­nalen Wirt­schafts­rechts und des Gesell­schafts­rechts.

Sein Beratungsschwerpunkt liegt auf der Gestal­tung von Kauf­verträ­gen, Vertriebs­verträ­gen (z. B. License and Supply Agree­ments, Dis­tribu­tion Agree­ments, Supply Agree­ments und Handels­vertre­ter­verträ­gen), Lohn­herstel­lungs­verträ­gen und gemein­samen Ent­wick­lungen (z. B. Co-Devel­op­ment Agree­ments, Vertrau­lich­keits­verein­barungen) in der Pharma­indus­trie (vor­wie­gend im Bereich Gene­rika), der Pflanzen­schutz- und der Lebens­mittel­indus­trie. Zudem berät Sebastian Funck in angren­zenden Rechts­gebieten wie dem Vertriebs­kartell­recht.

Sebastian Funck unterstützt Man­danten bei der außer­gericht­lichen Durch­setzung ihrer Rechte und der Abwehr von Ansprü­chen. Er vertritt Man­danten vor ordent­lichen Gerichten in Deutsch­land und vor Schieds­gerichten im In- und Ausland, wie etwa vor den Schieds­gerichten der Handels­kammern oder dem Swiss Arbi­tra­tion Centre.

Sebastian Funck ist seit 2014 bei KROHN Rechtsanwälte. Zuvor arbeitete er zwei Jahre als wissen­schaft­licher Mitar­beiter in der Kartell­rechts­abtei­lung einer großen inter­natio­nalen Wirt­schafts­kanzlei und promovierte zu einem daten­schutz- und kartell­recht­lichen Thema.

Deutschlands beste Anwälte 2023 Dr. Sebastian Funck (Handelsblatt / Best Lawyers)

In dem vom US-Verlag Best Lawyers in Deutsch­land exklusiv für das Handels­blatt ermit­telten Ranking der renom­mier­testen Rechts­berater wurde Sebastian Funck im Bereich "Gesell­schafts­recht" als einer von "Deutsch­lands besten Anwälten 2023" ausge­zeichnet.

Ausbildung

  • Universitäten Hamburg und Lyon (Frankreich)
  • Referendariat beim OLG Hamburg
  • Promotion an der Universität Hamburg

Veröffentlichungen

  • Verschuldensunabhängige Haftung des Futtermittelverkäufers und Untersuchungspflichten des Futtermittelkäufers – Anmerkung zu BGH, Urteil vom 6.12.2017, VIII ZR 245/16 – "Untersuchungspflicht bei mangelhafter Futtermittellieferung", in: ZLR 2018, 361‑364
  • Die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Maßnahmen der Kartellrechtscompliance, Hamburg 2016