Dr. Sebastian Funck
Tel. +49 40 35610-0 | funck[at]krohnlegal.de |
Sebastian Funck berät national und international agierende Unternehmen von Start-up bis Großkonzern auf Englisch und Deutsch in allen Bereichen des Handelsrechts, des internationalen Wirtschaftsrechts und des Gesellschaftsrechts.
Sein Beratungsschwerpunkt liegt auf der Gestaltung von Kaufverträgen, Vertriebsverträgen (z. B. License and Supply Agreements, Distribution Agreements, Supply Agreements und Handelsvertreterverträgen), Lohnherstellungsverträgen und gemeinsamen Entwicklungen (z. B. Co-Development Agreements, Vertraulichkeitsvereinbarungen) in der Pharmaindustrie (vorwiegend im Bereich Generika), der Pflanzenschutz- und der Lebensmittelindustrie. Zudem berät Sebastian Funck in angrenzenden Rechtsgebieten wie dem Vertriebskartellrecht.
Sebastian Funck unterstützt Mandanten bei der außergerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte und der Abwehr von Ansprüchen. Er vertritt Mandanten vor ordentlichen Gerichten in Deutschland und vor Schiedsgerichten im In- und Ausland, wie etwa vor den Schiedsgerichten der Handelskammern oder dem Swiss Arbitration Centre.
Sebastian Funck ist seit 2014 bei KROHN Rechtsanwälte. Zuvor arbeitete er zwei Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Kartellrechtsabteilung einer großen internationalen Wirtschaftskanzlei und promovierte zu einem datenschutz- und kartellrechtlichen Thema.
In dem vom US-Verlag Best Lawyers in Deutschland exklusiv für das Handelsblatt ermittelten Ranking der renommiertesten Rechtsberater wurde Sebastian Funck im Bereich "Gesellschaftsrecht" als einer von "Deutschlands besten Anwälten 2023" ausgezeichnet.
Ausbildung
- Universitäten Hamburg und Lyon (Frankreich)
- Referendariat beim OLG Hamburg
- Promotion an der Universität Hamburg
Veröffentlichungen
- Verschuldensunabhängige Haftung des Futtermittelverkäufers und Untersuchungspflichten des Futtermittelkäufers – Anmerkung zu BGH, Urteil vom 6.12.2017, VIII ZR 245/16 – "Untersuchungspflicht bei mangelhafter Futtermittellieferung", in: ZLR 2018, 361‑364
- Die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Maßnahmen der Kartellrechtscompliance, Hamburg 2016