Dr. Florian Schöler

Dr. Florian Schöler
Partner

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Florian Schöler ist seit 2006 im Handels­recht und Gesell­schafts­recht sowie im gewerb­lichen Miet­recht und den daran angren­zen­den Rechts­gebieten, dar­unter dem inter­natio­nalen Wirt­schafts­recht, tätig. Er berät national und inter­na­tional agie­rende Handels­häuser und Her­steller insbe­son­dere aus der Lebens­mittel­indus­trie sowie der Chemie-, Pflanzen­schutz- und Pharma­branche.

Schwerpunkt der Tätigkeit von Florian Schöler ist die Bera­tung bei der Gestal­tung von Vertriebs­ver­trägen, Handels­vertreter­verträgen und allge­meinen Geschäfts­bedin­gungen sowie die gericht­liche und außer­gericht­liche Durch­setzung von Ansprü­chen im Bereich des Handels­kaufs. Weiterer Schwer­punkt seiner Tätig­keit ist die gericht­liche und außer­gericht­liche Vertre­tung von Gesell­schafter­inter­essen sowie die Bera­tung bei der Grün­dung, der Veräu­ßerung und dem Erwerb von Unter­nehmen.

Im Bereich des gewerblichen Miet­rechts berät Florian Schöler insbe­son­dere Verwal­ter von Ein­kaufs­zen­tren im Rahmen der gericht­lichen und außer­gericht­lichen Durch­setzung von miet­recht­lichen Ansprü­chen sowie der Gestal­tung von Miet­verträgen.

Seit 2011 ist Florian Schöler Fach­anwalt für Handels- und Gesell­schafts­recht. Er führt insbe­son­dere im Vertrags- und im Miet­recht Schu­lungen durch.

In dem vom US-Verlag Best Lawyers in Deutsch­land exklusiv für das Handels­blatt ermit­telten Ranking der renom­mier­testen Rechts­berater wurde Florian Schöler im Bereich "Gesell­schafts­recht" als einer von "Deutsch­lands besten Anwälten 2024" ausge­zeichnet.

Ausbildung

  • Universitäten Heidelberg und Genf
  • Referendariat beim OLG Hamburg
  • Promotion an der Universität Köln
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Veröffentlichungen

  • Die Reform des europäischen Kartellverfahrensrechts durch die Verordnung (EG) Nr. 1/2003, Frankfurt 2004